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Haltungs- und Zuchtregeln sowie allgemeine Verfahrensregelungen der Vereinigung deutscher Edelkatzenzüchter und -liebhaber e.V.

Haltungsregeln:

1. Jedes Mitglied des VDEK e.V. ist angehalten, seinen Katzen den freien Kontakt mit Menschen und  
    anderen Katzen innerhalb der Hausgemeinschaft zu ermöglichen.

    Selbst Zuchtkater dürfen nicht völlig isoliert gehalten werden. Jedoch ist strengstens darauf zu
    achten, dass es nicht zu ungewollten Verpaarungen kommt, da sonst von verantwortungsvoller,
    selektiver Zucht nicht mehr die Rede sein kann.

2.   Eine Käfighaltung kann niemals artgerecht sein und ist daher nicht gestattet. Anders verhält es sich
     mit der Gehegehaltung, welche dazu dient, den Katzen geschützten - wenn auch beschränkten
    Auslauf zu bieten.

3.  Sollten unter den Katzen Krankheiten auftreten, so ist umgehend der Rat und die Hilfe eines
    kompetenten Tierarztes in Anspruch zu nehmen. Erkrankte Katzen benötigen in erhöhtem Maße die
    Pflege und Zuwendung ihres Menschen, für die zu sorgen er verpflichtet ist. Tiere mit infektiösen
    Krankheiten sind von den anderen Tieren zu trennen.

4.  Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Katzen artgerecht und ausgewogen zu ernähren. Zuchtkatzen
    stellen erhöhte Ansprüche an die Ernährung. Es wird empfohlen, möglichst hochwertiges Futter zu
    verwenden.

5.  Erkrankte Katzen dürfen nicht veräußert werden. Sollte das zu veräußernde Tier irgendwelche
    körperlichen Mängel aufweisen, die dem Züchter bekannt sind, so ist dieser verpflichtet, den
    Käufer in vollem Umfang davon in Kenntnis zu setzen.

6. Jedes Mitglied ist verpflichtet, alle seine Katzen regelmäßig gegen Katzenschnupfen und
    Katzenseuche (Panleukopenie) impfen zu lassen, sowie sie regelmäßig zu entwurmen.

7.  Das Amputieren der Krallen ist strengstens untersagt.

8.  Die Ausführungsregelungen zum Tierschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind als
    Mindestforderung für alle Mitglieder des VDEK e.V. bindend.

9.  Der Vorstand ist berechtigt, in der Zeit von 9.00 Uhr morgens bis 21.00 Uhr abends unangemeldet
    Zwingerkontrollen durchzuführen. Hierzu kann auch eine Zwingerkontrollkommission berufen
    werden. Hierüber entscheidet der Vorstand. VDEK-Zuchtwarte dürfen nur auf Anweisung des
    Vorstandes auch Zwingerkontrollen durchführen.
    Den kontrollierenden Mitgliedern ist der Zugang zu allen Räumen, in denen
    sich Katzen aufhalten können, zu gewähren. Sollten die zu kontrollierenden Mitglieder versuchen,
    die Zwingerkontrolle zu verhindern, behält sich der Vorstand angemessene Maßnahmen vor.

10. Es ist darauf zu achten, dass alle im Haushalt befindlichen Tiere parasitenfrei sind. Sollte ein
      Befall auftreten, was sicherlich jedem einmal passieren kann, so ist umgehend dafür zu sorgen,
      dass die Parasiten effektiv bekämpft und vernichtet werden. Es ist nicht erlaubt, während des
      akuten Parasitenbefalls Tiere zu veräußern.

11.   Katzen sind reinliche Tiere. Deshalb und aus gesundheitlichen Gründen ist bei der Tierhaltung
       unbedingt auf die nötige Hygiene zu achten. Dies gilt in besonderem Maße für Katzentoiletten
       und Futtergeschirr.

12.  Es wird empfohlen, Perserkatzen und Rassen, in die Perser eingekreuzt wurden, einer
      Ultraschalluntersuchung (oder besser: DNA-Test) auf PKD zu unterziehen. Katzen, die aus
      Verpaarung nachweislich PKD-negativ getesteter Elterntiere stammen, müssen nach heutigem
      Stand nicht mehr getestet werden.

13.  Es empfiehlt sich weiterhin, alle im Züchterhaushalt lebenden Katzen auf FIV/FeLV/FIP testen
      zu lassen, sofern sie nicht aus einen nachweislich negativ getesteten Bestand stammen. Kontakte zu
      nicht getesteten Tieren sind zu vermeiden!

14.  Die Zucht mit weißen Katzen ist nur erlaubt, wenn für das Tier ein audiometrischer Test vorliegt,
      aus dem hervorgeht, dass das Tier hörend ist.

Zuchtregeln:

1.  Allgemeines:

1.1  Von den Züchtern des VDEK e.V. wird erwartet, dass sie sich jeglicher Vermehrungs-Zucht
      enthalten. Ziel einer jeden Katzenzucht sollte es sein, typvolle - jedoch nicht krankhaft extreme -
      Katzen zu züchten und gesunde, wesensfeste, auf den Menschen geprägte Jungtiere aufzuziehen.
      Sicherlich ist es oft nicht einfach, zwischen den Begriffen „typvoll“ und „extrem“ zu
      unterscheiden. Unter Extremzucht versteht der VDEK e.V. die Zucht von Katzen, die unter den
      ihnen angezüchteten, übertrieben ausgeprägten Rassemerkmalen leiden und deren Lebensqualität
      dadurch einschränkt ist.

1.2  Bei der Auswahl der Partner ist vom Züchter unbedingt darauf zu achten, dass die Rassereinheit
       der Nachkommen gewahrt bleibt.

1.3  Besondere Zuchtvorhaben (Experimente bzw. Kreuzungen verschiedener Rassen), die Ausnahmen
      von den Zuchtregeln erforderlich machen, sind vor dem Decken unter Angabe des jeweiligen
      Zuchtziels beim Zuchtbuchamt zu beantragen.

1.4  Rückkreuzungen auf einen Elternteil, der jedoch selber nicht Produkt einer Rückkreuzung sein
      darf, sind statthaft. Das aus dieser Verbindung stammende Jungtier darf jedoch seinerseits nicht
      mehr rückgekreuzt werden.

1.5  Halbgeschwister-Verpaarungen sind unter den gleichen Voraussetzungen zulässig.

1.6  Geschwister-Verpaarungen sind verboten.

1.7 Tiere mit angeborenen Anomalien, Deformationen oder Krankheiten sowie unheilbar erkrankte
      Tiere dürfen nicht zur Zucht verwendet werden, gleichgültig, welche Bewertung sie auf
      Ausstellungen erhalten haben.

2Der Zuchtkater:

2.1  Der Katerhalter verpflichtet sich, nur Katzen zu decken zu nehmen, wenn keine seiner Katzen an
      einer ansteckenden Krankheit leidet und der Deckkater gesund, parasitenfrei und ausreichend
      geimpft ist.

Fremde Katzen zum Decken annehmen dürfen nur Halter von Katern, die nachweislich FIP/FIV/FeLV-negativ getestet sind!

3.  Die Zuchtkatze:

3.1  Katzen dürfen erstmals mit dem vollendeten 10. Lebensmonat zur Deckung zugelassen werden.

3.2   Es ist empfehlenswert, die Katze nicht gleich bei der ersten Rolligkeit decken zu lassen. ‘
      Frühreife Katzen dürfen mit tierärztlichem Attest früher zur Zucht zugelassen werden. Jedoch
      ist das Attest vor dem Decken einzureichen. Aus dem Attest muss klar hervorgehen, dass die
      Katze gesund und parasitenfrei ist und die nötige körperliche Reife und Kondition aufweist, um
      eine Trächtigkeit, sowie die Aufzucht der Jungtiere schadlos zu überstehen.

3.3  Eine Katze, die Nachwuchs haben soll, darf nur gedeckt werden, wenn sie gesund, parasitenfrei
      und ausreichend geimpft und entwurmt ist und wenn keine ihrer Mitkatzen an einer ansteckenden
      Krankheit leidet.

3.4  Um eine Doppelbelegung der Katze durch verschiedene Partner zu vermeiden, sollte die Katze
      nach erfolgter Deckung drei Wochen lang  keinerlei Kontakt zu deckfähigen Katern haben. Kater,
      die kastriert wurden, sind nach der Kastration noch ca. einen Monat lang deckfähig.

3.5  Jede Katze darf in 12 Monaten nur zwei Würfe haben und großziehen.
      Zwischen jedem Wurf müssen mindestens 6 Monate liegen.

4.    Die Weitergabe von Katzen:

4.1  Jungkatzen dürfen frühestens mit vollendeter 10. Lebenswoche abgegeben werden.
      Empfehlenswerter ist es, sie bis zur 12. bis 15. Woche bei der Mutter zu belassen.

4.2  Mit der Weitergabe einer Katze sind die Ahnentafel, der tierärztlich ausgestellte Impfpass (der
      mindestens die erste Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen beinhalten muss), sowie
      ein genauer Futterplan der letzten Tage und Vorschläge für die Zukunft auszuhändigen.
      Es empfiehlt sich, dem neuen Katzenbesitzer eine für die ersten drei bis vier Tage ausreichende
      Menge des gewohnten Futters mitzugeben.

4.3  Erkrankte Tiere oder Tiere, deren Mitkatzen an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen
       erst dann abgegeben werden, wenn sie tierärztlich für gesund befunden worden sind.

4.4  Die Weitergabe von Katzen für gewerbliche Handelszwecke, insbesondere an Zoohändler,
      Tierhandlungen, Warenhäuser, Pelztierfarmen sowie als Versuchstiere oder Lebendfutter ist
      verboten und führt zum sofortigen Ausschluss.

Allgemeine Verfahrensregelungen

1.  Namensschutz

1.1  Die Vereinigung deutscher Edelkatzenzüchter und -liebhaber e.V. führt ein Namensschutzbuch, in
      das jedes Mitglied durch formlosen Antrag spätestens bei der Meldung seines ersten Wurfes
      seinen Züchternamen (Zwingernamen) als Präfix (Vorsilbe) oder Suffix (angehängte Silbe)
      eintragen lässt. Alle Zwingernamen werden bei der Zwingernamenschutz-Zentrale geprüft und
      registriert.

1.2   Ist der Zwingername einmal gewählt und registriert, so kann er nicht mehr mehr verändert
      werden. Er gilt fortan für alle Jungtiere, die von im Besitz des Antragstellers befindlichen
      Katzen geworfen werden.

1.3   Kein anderes Mitglied darf einen bereits geschützten Namen verwenden. Um dies zu
      gewährleisten, arbeitet der VDEK e.V. mit einem Zentralregister zusammen, bei dem die Züchter
      der meisten freien Verbände registriert sind (s. 1.1).

1.4 Sollte der vom VDEK e.V. zu schützende Name für denselben Züchter bereits in einem anderen
      Verein registriert sein, so ist dem Antrag eine Fotokopie der Namensschutzkarte beizufügen.

1.5  Die Eintragung in das Namensschutzbuch ist nicht gebührenpflichtig.

2.  Ahnentafeln

2.1  Jedes ordentliche Mitglied des VDEK e.V., welches Namensschutz beantragt hat, muss alle
      Jungtiere seiner Zucht in das vom VDEK-Zuchtbuchamt geführte Zuchtbuch eintragen lassen.
      Diese Mitglieder dürfen ausschließlich beim VDEK e.V. Ahnentafeln beantragen.

2.2  Zur Eintragung ins Zuchtbuch und Erstellung von Ahnentafeln sind folgende Unterlagen beim
      Zuchtbuchamt einzureichen:

  -   der vollständig ausgefüllte „Antrag auf Ahnentafeln“ (Wurfmeldung), vom Eigner der Katze
      unterschrieben,

  -   deutlich lesbare Fotokopien der Eltern-Ahnentafeln,

  -   Fotokopien der Titelbestätigung bzw. sämtlicher Bewertungsurkunden.

  -   falls erforderlich, Fotokopie tierärztlicher Atteste
      (z.B. PKD-Tests, audiometrisches Gutachten etc.)

  -   Wurfabnahmebescheinigung, die von einem VDEK-Zuchtwart oder einem Tierarzt auszufüllen ist.

2.3 Die Ausstellung von Ahnentafeln ist gebührenpflichtig. Die Ahnentafeln werden erst dann
      erstellt, wenn die Gebühren hierfür nebst Portokosten bezahlt worden sind. Liegt dem Verein
      keine Einzugsermächtigung vor, so ist das Geld bei Antragstellung zu überweisen oder dem Antrag
      ein Verrechnungsscheck beizulegen. Ahnentafeln werden nur gegen Vorkasse ausgegeben!

2.4  Die Einsendung des Antrages auf Ahnentafeln muss spätestens 8 Wochen (bei Maskenkatzen 12
       Wochen) nach der Geburt erfolgen.

2.5  Die Eintragung ins Zuchtbuch erfolgt mit fortlaufender Nummerierung.
       Bezüglich der Rasse- und Farbnummern gelten die internationalen Regeln europäischer und
       amerikanischer Standards.

2.6   Der Antragsteller trägt die Gewähr für die Angaben bezüglich der Abstammung, Rasse, Farbe
       und das Geschlecht der Jungtiere.

2.7   Ist eine Ahnentafel aufgrund unrichtiger Angaben zu berichtigen, so kann die Ahnentafel nur vom
      Zuchtbuchamt unter Beifügung des fehlerhaften Originals gebührenpflichtig umgeschrieben
      werden. Eigenmächtige Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen sind nicht zulässig.

2.8   Die Namen der Katzen eines Wurfes müssen immer alle mit dem gleichen Buchstaben beginnen.
      Hierbei muss nicht die Reihenfolge des Alphabetes eingehalten werden. Jedoch ist jeder
      Anfangsbuchstabe nur für einen Wurf zu verwenden.

2.9   Die Ahnentafeln des VDEK e.V. enthalten neben den persönlichen Daten der einzutragenden Katze
       vier Generationen der Vorfahren.

2.10   Wenn weniger als drei Generationen der Ahnen ordnungsgemäß registriert sind bzw. wenn
       weniger als drei Generationen der Ahnen derselben Rasse angehören, erhält die
       Zuchtbuchnummer den Zusatz „Experimental“.

2.11 Sind in den Ahnentafeln der Elterntiere genetische Unmöglichkeiten enthalten, kann das
       Zuchtbuchamt die Erstellung von Ahnentafeln verweigern. Ansonsten erhält die Ahnentafel auch
       hier den Zusatz „Experimental“ sowie einen entsprechenden Vermerk.

2.12 Es ist den Mitgliedern nicht gestattet, Jungtiere zu ziehen und zu veräußern, ohne das diese ins
       Zuchtbuch eingetragen werden. Bei Verstoß erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.

2.13 Wenn aus der Wurfmeldung hervorgeht, dass es sich um eine Doppelt- oder
       Mehrfachbelegung handelt, was strengstens untersagt ist, werden für die Jungtiere dieses
       Wurfes keine Ahnentafeln ausgestellt.

2.14 Sollte eine ins Zuchtbuch des VDEK e.V. eingetragene Katze sterben, so ist die Ahnentafel
       unaufgefordert dem Zuchtbuchamt einzureichen. Sie wird auf Wunsch an den Züchter
       zurückgesandt, sobald der entsprechende Vermerk in das Zuchtbuch sowie in die Ahnentafel
       eingetragen sind.

3.    Umschreibung

3.1      Ahnentafeln von Katzen, die bereits ordnungsgemäß bei einem eingetragenen Verein registriert
        sind, werden nach Prüfung anerkannt.

3.2    Eine Umschreibung von Ahnentafeln, die von anderen Vereinen erstellt wurden, ist nicht möglich.

3.3   Ist eine Ahnentafel bei keinem eingetragenen Verein registriert, so kann für die betreffende
        Katze eine Eintragungsbestätigung beantragt werden. Jedoch erhalten alle Ahnentafeln von
        Jungtieren einer solchen Katzen den Zusatz „Experimental“, sowie einen entsprechenden
        Vermerk.

4.     Eintragung

4.1     Für Katzen, die ohne Ahnentafel erworben wurden, kann eine Eintragungs-bestätigung beantragt
         werden.

4.2   Sie muss beantragt werden, wenn es sich um einen Elternteil eines einzutragenden Wurfes
        handelt.

4.3   Aus dem formlosen Antrag muss eine genaue Beschreibung nach Rasse, Farbe, Geschlecht sowie
        das genaue Geburtsdatum ersichtlich sein. Außerdem muss die Katze auf einer Ausstellung
        mindestens die Formnote „vorzüglich“ (excellent) erhalten.

4.4    Die Eintragung ist gebührenpflichtig.

5.     Deckkaterverzeichnis und Deckung

5.1      Die Vereinigung deutscher Edelkatzenzüchter und -liebhaber e.V. führt ein
         Deckkaterverzeichnis, in dem jedes Mitglied seinen Deckkater  gebührenfrei registrieren
         lassen kann.

5.2    Zur Aufnahme in das Verzeichnis muss der Nachweis erbracht werden, dass der Kater einen
         lebenden Wurf gezeugt hat und auf einer internationalen Katzenausstellung mindestens die
         Formnote „vorzüglich“ erhalten hat.

         Wurde er noch nicht ausgestellt, so muss er vom Zuchtwart für zuchttauglich erklärt werden.
         Diese Leistung ist gebührenpflichtig.
         Außerdem müssen Nachweise erbracht werden, die belegen, dass der Kater frei von ansteckenden
         Krankheiten ist. Perserkater müssen nachweislich PKD-frei (Ultraschall von anerkannter PKD-
         Untersuchungsstelle oder besser DNA-Test) sein. Weiße Kater müssen nachweislich hörend sein
         (audiometrisches Gutachten).

5.3    Jungkater, die noch nicht die Möglichkeit hatten, ihre Deckfähigkeit zu beweisen, werden als
        Deckkater-Nachwuchs in diesem Verzeichnis geführt.

5.4     Eine Verpflichtung zur Annahme einer Katze zum Decken besteht nicht.

5.5    Ist eine Paarung vereinbart und zustande gekommen, so ist der Katerhalter verpflichtet, eine
        Deckbescheinigung auszustellen, der eine Fotokopie der Ahnentafel des Katers beizufügen ist, es
         sei denn, diese  liegt dem Zuchtbuchamt bereits vor. Weiterhin sind dem Katzenbesitzer
         sämtliche Gesundheitszeugnisse sowie Titelurkunden in Fotokopie auszuhändigen.

Deckbescheinigungen sind grundsätzlich bis spätestens 4 Wochen nach erfolgter Deckung an das Zuchtbuchamt des VDEK e.V. zu senden. Bei verspäteter Einsendung wird eine Gebühr von 10,- € erhoben, die mit den Kosten für die Ahnentafeln zu zahlen ist.

5.6   Bei Deckung durch Kater anderer Vereine kann das Deckformular des betreffenden Vereins
        verwendet werden, sofern die darauf enthaltenen Angaben mindestens denen des Deckformulars
        des VDEK e.V. entsprechen.

5.7  Sollte die Deckung ohne Erfolg geblieben sein, so muss der Katzenhalter dies dem Katerhalter
       innerhalb von 6 Wochen mitgeteilt haben, um seinen Anspruch auf eine zu gewährende kostenlose
       Nachdeckung nicht zu verlieren.

6.   Titelbestätigung

6.1    Auf formlosen Antrag stellt der VDEK e.V. seinen Mitgliedern kostenlos einen Nachweis über die
         erworbenen Titel (Urkunde) aus.

6.2    Die ausgefertigten Titelnachweise werden Bestandteil der Ahnentafel und werden bei der
        Ausstellung von Ahnentafeln für die Nachkommen berücksichtigt.

6.3    Dem Antrag sind lesbare Fotokopien der Bewertungsurkunden beizufügen, aus denen das
        Ausstellungsdatum hervorgeht. Der Name des jeweiligen Richters muss zusätzlich in
        Druckbuchstaben vermerkt sein.

7.      Veröffentlichungen

7.1     Die Vereinigung deutscher Edelkatzenzüchter und -liebhaber behält sich das Recht vor, von sich
         aus Wurfmeldungen und erworbene Auszeichnungen auf seiner Internet-Seite zu veröffentlichen.

7.2    Dem Zuchtbuchamt gemeldete Deckkater können auf Wunsch ebenfalls veröffentlicht werden.


Beiträge und Gebühren

Jahresbeitrag Züchter:                                   51,- Euro
Jahresbeitrag Freundschaftsmitglied:              25,- Euro
Ahnentafeln (je Stück)                                    10,- Euro

Aufnahmegebühr:                                            keine
Zwingerregistrierung:                                     kostenlos
Titel-Urkunden:                                              kostenlos

Mitglieder, die nach dem 30. Juni eines Jahres beitreten, bezahlen nur den halben Jahresbeitrag!

 

Allgemeine Infos zum Thema Ausstellungen, Titelanerkennung etc.

Die Bewertungsklassen:

Jungtiere:


 - Wurf, Nest
 - CAC Petit  
Babyklasse    3-6 Monate
 - CACJ        
Jugendklasse 6-9 Monate

Potente erwachsene Katzen:


 -CAC           offene Klasse
 -
CACIB        Champion-Klasse
 -
CAGCIB      Int. Champion-Klasse
 -
CACE          Gr. Int. Champion-Klasse
 -
GCACE       Eur. Ch. Klasse
 - CACM        World Champion Klasse

Kastrierte erwachsene Katzen:


 -CAP            Kastraten-Klasse
 -
CAPIB        Premioren-Klasse
 -
CAGPIB      Int. Premiorenklasse
 -
CAPE          Gr. Int. Premioren-Klasse
 -
GCAPE        Eur. Premioren-Klasse
 -
CAPM         World Premior Klasse

Sonderklassen:


 - Ehrenklasse                        Katzen, die bereits den höchstmöglichen Titel (World Champion
                                               bzw. World Premior) erreicht haben.


 -
Hauskatze                           Hierbei muss es sich um "echte" Hauskatzen handeln. Nicht
                                               erlaubt sind Hybriden, die keiner Rasse zugeordnet werden
                                               können! Diese Klasse wird meist nicht in Geschlechter unterteilt
                                               und ist von Prämierung wie “Best in Show” ausgeschlossen. Da
                                               es keinen Rassestandard gibt, sind Pflegezustand, Körperbau
                                               und Farbverteilung die Hauptkriterien für die Prämierung “Beste
                                               Hauskatze”.


 -
Ausser Konkurrenz            Katzen, die nicht bewertet werden sollen, sondern als
                                               Gesellschaft für Katzen dienen, die gerichtet werden. Ermäßigte
                                               Ausstellungsgebühr und kein eigener Käfig. Eine Anmeldung ist
                                               nur in Verbindung mit mindestens einem zu richtenden Tier
                                               möglich.


 -
Farbbestimmungsklasse   Katzen, bei denen sich der Züchter/Halter nicht sicher ist, welche
                                               Farbe es hat.


 -
Novizenklasse                 Katzen ohne Stammbaum, die dem Phänotyp einer Rasse
                                           entsprechen und mind. 9 Monate alt sind.
                                           Sofern die Bewertung zu einer erfolgreichen Einstufung
                                           (Bewertung “vorzüglich”) in eine Rasse führt, kann mit dem
                                           Richterbericht ein Stammbaum beantragt werden. Da die
                                           Vorfahren unbekannt sind, sind die Felder sämtlicher Ahnen mit
                                           dem Vermerk "nicht registriert" versehen.

Titelvergabe:

 

Champion             

3 x CAC                 

 

Champion International

3x CACIB                             2 Länder, 3 Richter
alternativ:                              5 x Inland, 3 Richter

 

Großer Internationaler Champion

3 x CAGCIB                         2 Länder, 3 Richter
alternativ:                     5 x Inland, 3 Richter

 

Europa Champion

3 x CACE                             3 Länder, 3 Richter
alternativ:                             5  Inland, 5 Richter (davon 2 ausländische Richter oder1 x BIS)

 

Großer Europa Champion

3 x GCACE                      3 Länder, 3 Richter
alternativ:                         5 x Inland, 5 Richter (davon 2 ausländische Richter oder 2  BIS)

 

World Champion

3 x CACM (CACW, KWC, CWC)     
                                       
                                       3 Länder (davon eines auf einem anderen Kontinent), 3 Richter
alternativ:                       6 x Inland (davon 2 Weltausstellungen), 6 Richter
                                                                                                        (davon 5 ausländische)

 

Punkte, die auf regulären, *echten Weltausstellungen erzielt und von einem ausländischen, international anerkannten Allbreed-Richter vergeben wurden, können im VDEK e.V. als Auslandspunkte geltend gemacht werden.

 

Bei den Kastraten erfolgt die Titelvergabe nach dem gleichen Schema. Nur lautet der Titel hier nicht „Champion“, sondern „Premior“.

 

Für Jungtiere:

Wurf-/Nestklasse
Wurf, bestehend aus mindestens 3 Kitten.

Es werden nicht die Tiere einzeln, sondern der Wurf als Ganzes beurteilt.
Bewertet wird nach Gleichmäßigkeit und Standardentsprechung.
Innerhalb der Gruppen Lang-, Halblang- und Kurzhaarkatzen wird eine Rangliste erstellt: „vorzüglich 1“ für den besten Wurf, „vorzüglich 2“ für den zweitbesten usw.
Der beste Wurf wird jeweils mit "Bestes Nest" ausgezeichnet.

3-6 Monate – Jugendklasse 1 
Einzeltier, Urteil innerhalb der einzelnen Rassen nach Geschlecht getrennt mit "vorzüglich 1", "vorzüglich 2", usw.
Zusätzlich Wertung "Best Variety", "Best in Breed" und "Best in Show" möglich.
Einige Vereine vergeben die Punkte für den Jugendchampion 3-6 (CAC Petit). Drei Punkte sind für den Titel erforderlich.

6-9 Monate - Jugendklasse 2
(
bei einigen Vereinen jedoch 6-10 Monate)
Einzeltier, Urteil innerhalb der einzelnen Rassen nach Geschlecht getrennt mit "vorzüglich 1", "vorzüglich 2", usw.
Zusätzlich Wertung "Best Variety", "Best in Breed" und "Best in Show" möglich.
Einige Vereine vergeben Punkte für Jugendchampion (CACJ) vergeben. Drei Punkte sind für den Titel erforderlich.

 

Bedeutung der Championats-Punkte:

 

Erwachsene, potente Katzen und Kater ab 9 Monate:

CAC = Certificate d´aptitude au Championat

CACIB = Certificate d´applitude au Championat Internationale de Beuate

CAGCIB = Certificate d´applitude au Grande Championat Internationale de Beuate

CACE = Cerfificat d´apitude au Championnat d´Europa

GCACE = Grand Cerfificat d´apitude au Championnat d´Europa

CACM = Certificat d´aplitude au Championat Mondial

 

Erwachsene Kastraten beiderlei Geschlechts ab 9 Monate:

CAP = Certificate d´aptitude au Premior

CAPIB = Certificate d´applitude au Premior Internationale de Beuate

CAGPIB = Certificate d´applitude au Grande Premior Internationale de Beuate

CAPE = Cerfificat d´apitude au Premior d´Europa

GCAPE = Grand Cerfificat d´apitude au Premior d´Europa

CAPM = Certifikat d´aplitude au Premior mondial

 

 

Wichtig!
Wer als Aussteller mit Wohnsitz im Ausland VDEK-Mitglied ist, der sammelt in Deutschland immer Inlandspunkte. Die Auslandspunkte kann er in jedem anderen Land (auch in dem Land, in dem er lebt) sammeln. Ausschlaggebend ist hier die Nationalität des Vereins, nicht die des Mitgliedes!

 

Prämierungen:

 

Best in Colour / Best Variety / Best in Breed / Rassesieger:

Voraussetzung:
Innerhalb einer Rasse bzw. Farbe einer Rasse müssen je nach Verein mind. drei bzw. fünf Tiere gegen einander antreten.
Bei Katzenrassen, von denen viele Exemplare auf der Ausstellung vertreten sind, werden somit für die verschiedenen Farbschläge jeweils ein Tier prämiert.
Bei seltenen Rassen werden die Farben zusammen gefasst, und es gibt nur einen Sieger.
Im Allgemeinen nominiert jeder Richter je Rasse bzw. Farbe eine Katze. Anschließend werden die nominierten Tiere den versammelten Richtern vorgeführt, die sich dann per Abstimmung für ein Tier entscheiden.


Best in Show:

Hier wird in die Klassen Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar unterteilt. Es wird nach Altersklassen, Geschlecht und Potenz getrennt gewertet.


Best of Best / Best over All:

Aus den Siegertieren mit dem Titel „Best in Show“ der einzelnen Klassen wird ein Tier für  „Best of Best“ gewählt. Dieses ist das beste Tier auf der Ausstellung in seiner jeweiligen Klasse.

Aus den drei Gewinnern der Auszeichnung „Best of Best“ in den Kategorien Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar wird das schönste Tier des jeweiligen Ausstellungstages gewählt und erhält die Auszeichnung „Best over All“.

Je nach Verein sind Bedingungen und Durchführung der Prämierungen unterschiedlich. Sowohl die Anzahl der erforderlichen Tiere in einer Wertung als auch die Zahl der Kategorien ist unterschiedlich.

So werden z.B. die Maine Coons und Norwegische Waldkatzen oft separat bewertet, obwohl sie der Kategorie „Halblanghaar (Semilanghaar) angehören. Auch Siam/OKH und Verwandte werden von verschiedenen Vereinen als eigene Klasse geführt, sofern sie mit entsprechender Zahl vertreten sind. Hier wird unterschieden zwischen schwerer und leichter Form von Kurzhaarkatzen.


Verbunden mit jeder Auszeichnung ist ein Zertifikat oder Vermerk im Richterbericht sowie ein Pokal, dessen Größe mit der Wertigkeit der Prämierung steigt.

Bei Sondershows gibt es grundsätzlich ein separates „Best in Show“ für die entsprechenden Rassen.

Jeder Richter kann aus den von ihm bewerteten Tieren jeweils ein Tier für die jeweilige Kategorie nominieren. Er kann auch ein Tier für mehrere Titel gleichzeitig nominieren, z.B. für “Best Variety” und “Best in Show”. Die für einen Titel nominierten Tiere werden dann gleichzeitig allen Richtern, die eine Richterzulassung für die entsprechende Rasse bzw. Rassengruppe haben, zwecks Entscheidungsfindung präsentiert. Wird nur ein Tier vorgeschlagen, so müssen die anderen Richter den Vorschlag bestätigen.